Honorar

Einzelgespräch

110 / 50min.

Telefonische Beratungen werden nach dem Honorarsatz und dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Video-Call

110 / 50min.

Call - Termine können langfristig geplant werden, aber auch kurzfristig statt persönlichen Treffen vereinbart werden (bei Unwohlsein, schlechter Wetterlage, etc.). Online Beratungen werden nach dem Honorarsatz und dem tatsächlichem Zeitaufwand berechnet.

Telefonberatung

110 / 50min.

Telefonische Beratungen werden nach dem Honorarsatz und dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Schriftliche Stellungnahme

110 / 60min.

Für Antragstellung auf Kostenzuschuss.

Kostenzuschuss Ihres Krankenversicherungsträgers:

Die Krankenkasse leistet Kostenzuschüsse für Psychotherapie wenn eine seelische Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische Krankenbehandlung notwendig macht. Um diesen Zuschuss erhalten zu können benötigt die Krankenkasse eine ärztliche Untersuchung vor der zweiten Therapiesitzung. Ab der 11. Sitzung muss ein weiterer Antrag mit dem voraussichtlichen Stundenausmaß gestellt werden, auf dem von der Psychotherapeutin Angaben zur Therapie beantwortet werden.

ÖGK

€ 31,50

BVAEB

€ 42,40

SVS

€ 45,00 

Privat- und Zusatzversicherungen

bis zu 100%